Wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden Besuche in Pflegeeinrichtungen ab dem 18.05.2020 in
eingeschränktem Maß wieder möglich sein. Dazu entwickelt das Seniorenzentrum "Im Brückle" im Moment mit Hochdruck ein entsprechendes Besuchskonzept.
Wir möchten, dass es Ihnen und Ihren Angehörigen gut geht. Da uns Ihr Schutz besonders am Herzen liegt, ist es dem Seniorenzentrum "Im Brückle" wichtig, alle möglichen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen umzusetzen und dennoch möglichst viele Besuche zu ermöglichen.
Natürlich wollen wir unsere Besucherkonzepte an allen Verordnungen und Richtlinien ausrichten. Da sich die Verordnungen laufend ändern, bitten wir um Verständnis, dass wir laufend Anpassungen vornehmen müssen.
Diese vorläufigen Regeln können wir Ihnen bereits jetzt unverbindlich mitteilen*:
- Jede/r Besucher/in muss im Vorfeld telefonisch eine fixe Besuchszeit vereinbaren. Besuche ohne vorherige Abstimmung sind im Moment nicht möglich!
- Wir legen momentan konkrete Besuchstage und Besuchszeiten fest.
- Soweit möglich raten wir weiterhin zu Besuchen im Außenbereich (bspw. über Balkone, Fenster, etc). So ist das Infektionsrisiko Ihrer Angehörigen deutlich geringer! Diese Besuche sind auch momentan bedingt und in Absprache möglich. Bitte wenden Sie sich an die Heimleitung.
- Besucherinnen und Besucher dürfen das Haus nur betreten, wenn sie versichern, dass sie nicht wissentlich mit dem Coronavirus infiziert sind, sie symptomfrei sind und in den letzten 14 Tagen weder ein Risikogebiet besucht haben, noch direkten Kontakt mit einer infizierten Person hatten.
- Um in unsere Einrichtungen eintreten zu können, benötigen Sie einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz. Diesen Mund-Nasen-Schutz haben Sie privat mitzubringen.
- Für das Gesundheitsamt müssen wir verschiedene Daten der Besucherinnen und Besucher erheben. Sie geben sich damit einverstanden, dass wir diese bei Eintritt in unser Seniorenzentrum erheben und im Fall eines Ausbruchs – datenschutzkonform – an die Behörden weiterleiten.
- Die geltenden Hygieneregeln müssen von allen Besucherinnen und Besuchern eingehalten werden (Mund-Nasen-Schutz Pflicht, Husten in die Armbeuge, Hände waschen oder desinfizieren vor und nach dem Besuch). Sie werden vor Ort eingewiesen.
- Es ist während des gesamten Besuches ein Sicherheitsabstand von mindestens 2,00 Metern unbedingt einzuhalten. Abweichungsgründe sind im Einzelfall im Vorfeld mit den Verantwortlichen vor Ort zu besprechen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Anzahl der täglichen Besucherinnen und Besucher begrenzt ist, da die Umsetzung der Hygiene – und Schutzmaßnahmen sonst nicht gewährleistet werden kann. Wir geben unser Bestes, allen Nachfragen schnellstmöglich nachzukommen!
*Diese Voraussetzungen sind als vorläufig zu begreifen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind nicht notwendigerweise umfassend, vollständig, genau oder aktuell und stellen keine rechtsverbindliche Information dar. Die konkreten Regelungen können wir Ihnen erst nach dem 18.05.2020 mitteilen.